
Die Zürcher FDP-Politikerin Yasmine Bourgeois gibt ihr eben erst errungenes Mandat im Gemeinderat wieder ab – nicht wegen eines politischen Skandals, sondern wegen des Wohnungsmarkts. Trotz monatelanger Suche habe sie in Zürich keine bezahlbare und für ihre Familie geeignete Wohnung gefunden, sagte Bourgeois dem «Tages-Anzeiger». Die Schul- und Bildungsexpertin war mit einem Spitzenergebnis in das Stadtparlament gewählt worden, verzichtet nun aber auf den Sitz.
Statt in der Stadt zieht Bourgeois nach Ebmatingen in der Gemeinde Maur, vor den Toren Zürichs. Dort hat sie nach eigenen Angaben eine günstigere Wohnung gefunden. Mit dem Umzug verliert sie gemäss kommunalen Vorgaben ihren Anspruch auf das Mandat in der Limmatstadt. Ihre Nachfolge im Gemeinderat tritt Parteikollegin Brenda Mäder an.
Die FDP nimmt den Fall zum Anlass, grundsätzliche Kritik an der Zürcher Wohnpolitik zu üben. Zürich entwickle sich zunehmend zu einer Stadt, in der selbst der Mittelstand kaum mehr Platz finde, argumentiert die Partei. Sie fordert mehr Wohnungsbau und verweist darauf, dass zusätzliche Angebote die Mieten dämpfen könnten. Bourgeois selbst ist überzeugt, dass Preise sinken, sobald deutlich mehr Wohnungen erstellt werden – klagt aber über Vorschriften und Bürokratie, die den Ausbau bremsten.
Die politische Brisanz des Themas zeigt sich auch in einer jüngsten Umfrage: Demnach leiden besonders junge Menschen zwischen 18 und 35 Jahren sowie die Stadtbevölkerung unter der Knappheit an Wohnungen. Gleichzeitig stösst zusätzlicher Neubau auf Skepsis, weil Grünflächen erhalten bleiben sollen. Während in den Städten eine Mehrheit dafür wäre, verstärkt in die Höhe zu bauen, ist die Zustimmung auf dem Land geringer. Der Rückzug von Bourgeois verleiht dieser Debatte eine konkrete, personelle Dimension – und macht sichtbar, wie eng politische Repräsentation und Wohnort mittlerweile verknüpft sind.

Penguin Random House hat in Deutschland Klage gegen OpenAI eingereicht und wirft dem US-KI-Entwickler Urheberrechtsverletzungen an der erfolgreichen Kinderbuchreihe „Der kleine Drache Kokosnuss“ vor. Im Zentrum des Falls steht nach Verlagsangaben das Verhalten von ChatGPT: Schon mit einfachen Anfragen solle der Chatbot erkennbare Passagen aus den Büchern des Autors und Illustrators Ingo Siegner wiedergeben und zudem Illustrationen erzeugen, die der bekannten Drachenfigur Coco „zum Verwechseln ähnlich“ seien.
Die Klage wurde am 27. März beim Landgericht München gegen OpenAI Ireland Limited, den europäischen Anbieter von ChatGPT, eingereicht. Penguin Random House sieht darin nicht nur eine unerlaubte Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Inhalte, sondern auch Hinweise darauf, dass die Werke Siegners ohne Zustimmung zum Training des KI-Systems genutzt und im Modell dauerhaft „memorisert“ worden seien. Dies sei einer Speicherung gleichzusetzen, aus der heraus das System Inhalte auf Anfrage weiterverbreiten könne.
Nach Angaben des Verlags geht ChatGPT über das Zitieren einzelner Textstellen hinaus und schlage eigeninitiativ die Erstellung druckfertiger Manuskripte vor – inklusive Buchtitel, Coverentwürfen, Klappentexten und Anleitungen zur Veröffentlichung auf Selfpublishing-Plattformen. Penguin Random House sieht dadurch sowohl die Urheberrechte Siegners als auch die eigenen exklusiven Nutzungs- und Verwertungsrechte verletzt. Eine zuvor an OpenAI gerichtete Aufforderung zur Unterlassung und Auskunft blieb demnach unbeantwortet, woraufhin der Verlag den Rechtsweg wählte.
OpenAI erklärte, man prüfe die Vorwürfe und respektiere die Rechte von Autoren und Rechteinhabern. Das Unternehmen befinde sich weltweit in Gesprächen mit Verlagen, um Modelle der Zusammenarbeit zu entwickeln, von denen beide Seiten profitieren könnten. Penguin Random House betonte zugleich, man stehe KI-Technologien grundsätzlich offen gegenüber, die Bewahrung und Durchsetzung geistigen Eigentums habe aber auch im Zeitalter künstlicher Intelligenz oberste Priorität. Das Münchner Verfahren dürfte damit über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die rechtlichen Grenzen beim Einsatz urheberrechtlich geschützter Werke im Training von KI-Systemen erlangen.