AKEEYO stellt auf der IBF die neue Generation 2026 vor: 711Air, Serie 750 und H2-Helmkamera

25.08.2026

SHENZHEN, China, 25. August 2026 /PRNewswire/ -- AKEEYO, eine auf Kameras für Zweiräder und Dashcams spezialisierte Marke, wird auf dem International Bicycle Festival (IBF) 2026 ausstellen, das vom 4. bis 6. September auf dem legendären Misano World Circuit in Misano Adriatico (Italien) stattfindet. Am Stand M7 präsentiert AKEEYO sein gesamtes „Two-Wheel-Camera"-Sortiment unter dem Motto „Fahren. Aufnehmen. Alles noch einmal erleben."

Vor der Kulisse einer der legendärsten Rennstrecken des Motorsports bringt die IBF 2026 Motorradfahrer, Branchenexperten und Medienvertreter aus ganz Europa zusammen – eine hervorragende Gelegenheit für AKEEYO, mit europäischen Bikern persönlich ins Gespräch zu kommen und zu zeigen, warum eine speziell für Motorräder entwickelte Kamera zu einer unverzichtbaren Ausrüstung auf zwei Rädern wird.

AKEEYO at IBF 2026: September 4–6, Booth M7, Misano World Circuit, Italy.

Highlight der Show: Erster Blick auf die neue Generation 2026

Im Vorfeld der offiziellen Markteinführung im Oktober–November 2026 gewährt AKEEYO den Besuchern der IBF einen exklusiven Einblick in sein Produktportfolio der nächsten Generation:

711Air – Aufnahmegerät für den Massenmarkt. Eine ultraleichte Alltags-Kamera mit einem Gewicht von 80 g, die in 1080p bei 30 fps aufzeichnet und eine Laufzeit von 8–10 Stunden bietet – so wird der Schutz beim Motorradfahren einfach und erschwinglich.

750Lite – Aufnahmegerät mit langer Laufzeit. Entwickelt für die längsten Ausflüge, mit bis zu 24 Stunden Daueraufzeichnung und 120 Stunden Zeitrafferaufnahme.

750S – Leistungsstarkes 4K-Aufnahmegerät. Echtes 4K-HDR mit EIS und Dual-Band-WLAN – entwickelt für Fahrer, die erstklassige Bildqualität verlangen.

H2 – Helmkamera. Zwei 1080p-Kameras, die die echte Perspektive des Fahrers einfangen, mit 8–10 Stunden Laufzeit und einer 3-Sekunden-Schnellwechselhalterung.

Aktuelles Sortiment, bereit für den Einsatz

Ebenfalls ausgestellt ist das gesamte aktuelle Sortiment von AKEEYO: das Flaggschiff AKY-730Pro (Sony IMX678-Sensor, echtes 4K mit 30 fps, handschuhfreundlicher Touchscreen, GPS, IP67), das preiswerte 4K-Modell AKY-710Pro, das Nachtmodell AKY-710S mit Sony STARVIS-Sensor und F1,55-Objektiv sowie das 101 g leichte Modell AKY-710Lite mit langer Aufnahmedauer von bis zu 7,5 Stunden pro Akkuladung. Alle Modelle unterstützen Loop-Aufzeichnung, automatische Sperre per G-Sensor, Wiedergabe über die AKEEYO-App, OTA-Updates und flexible GoPro-/1/4-Zoll-Befestigung.

Besuchen Sie AKEEYO auf der IBF 2026

  • Termine: 4. bis 6. September 2026
  • Veranstaltungsort: Misano World Circuit, Via Daijiro Kato 10, Misano Adriatico (RN), Italien
  • Stand: M7
  • Uhrzeit: Fr 9:00–19:00 Uhr | Sa 10:00–19:00 Uhr | So 10:00–17:00 Uhr

Medienvertreter sind herzlich zu praktischen Vorführungen und Interviews eingeladen. Für Partnerschaften mit Händlern und Distributoren füllen Sie bitte dieses Formular aus: Link

Informationen zu AKEEYO

AKEEYO entwickelt intelligente, robuste und einsatzbereite Kameras und Dashcams für Radfahrer und Motorradfahrer – damit jeder Fahrer die Straße aufzeichnen, jede Fahrt absichern und jede Tour noch einmal erleben kann.

Website: www.akeeyo.com

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.