Antaisolar tritt dem Global Compact der Vereinten Nationen bei und veröffentlicht ESG-Bericht 2025

26.08.2026

XIAMEN, China, 26. August 2026 /PRNewswire/ -- Antaisolar, ein führender Experte für digitale und intelligente PV-Montagesystemlösungen, gab seine offizielle Teilnahme am Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC) sowie die Veröffentlichung seines ESG-Berichts 2025 bekannt – zwei wichtige Meilensteine in den laufenden Nachhaltigkeitsbemühungen des Unternehmens.

Als Teilnehmer am UNGC wird Antaisolar die zehn Prinzipien des UNGC in seine Nachhaltigkeitsstrategie „RAISE" integrieren, die auf fünf Säulen basiert: Solide Unternehmensführung, hochwertige Produkte, Gerechtigkeit und Inklusion, ökologische Koexistenz und gemeinsamer Wohlstand. Im Einklang mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) konzentriert sich die Strategie auf die Einhaltung von Vorschriften in der Lieferkette, das Management von CO₂-Daten und den verantwortungsvollen Umgang mit Kernkompetenzen, wobei Nachhaltigkeitsaspekte in die Geschäftsabläufe und das Management der Wertschöpfungskette integriert werden.

Der ESG-Bericht 2025 gibt einen detaillierten Überblick über die Leistungen von Antaisolar in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Dem Bericht zufolge machte Ökostrom 15,54 % des Energieverbrauchs von Antaisolar aus, während das firmeneigene Solarkraftwerk jährlich 4.641.057 kWh Strom erzeugte. Der Bericht hebt zudem die anhaltenden Verbesserungen in den Bereichen Energie- und Emissionsmanagement, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitarbeiterentwicklung, Vielfalt und Inklusion, gesellschaftliches Engagement, Unternehmensethik, Risikomanagement und Informationssicherheit hervor, was einen systematischeren Ansatz beim ESG-Management im gesamten Unternehmen widerspiegelt. Zudem verbindet es eine verantwortungsvolle Produktentwicklung und ein verantwortungsvolles Qualitätsmanagement mit den übergeordneten Nachhaltigkeitszielen des Unternehmens und dehnt ESG-Aspekte von den internen Abläufen auf die gesamte industrielle Wertschöpfungskette aus. Die im Bericht offengelegten wesentlichen ESG-Daten und -Praktiken wurden von TÜV SÜD unabhängig geprüft, was die Transparenz, Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit der Angaben erhöht.

Antaisolar enthüllte außerdem seine Aktionspläne für 2026–2027 für „EcoRaise", seine globale Initiative zum gemeinsamen ökologischen Bauen, die vier Bereiche umfassen: Umweltschutz, Erhaltung der Artenvielfalt, Ausbau grüner Energien und nachhaltige Lebensweisen. Im Jahr 2026 ging das Unternehmen eine Partnerschaft mit dem Tierschutzverein Xiang'an ein, um durch eine gezielte Spende den Erhalt von sechs national geschützten Vogelarten zu unterstützen und damit sein Engagement für die Artenvielfalt vom Pflanzenschutz auf den Schutz wildlebender Tiere auszuweiten.

Auch in Zukunft wird Antaisolar seine Nachhaltigkeitsmaßnahmen weiterhin an den zehn Prinzipien des UNGC ausrichten, die Umsetzung seiner RAISE-Strategie vorantreiben und mit globalen Partnern zusammenarbeiten, um den weltweiten Übergang zu grüner Energie zu unterstützen.

 

 

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.