Bei der WMF findet eine neue Ausgabe des AI Global Summit statt, einer internationalen Leitveranstaltung zum Thema Künstliche Intelligenz

04.04.2026

Der AI Global Summit, eine Veranstaltung im Rahmen der WMF 2026, bei der sich Unternehmen, Institutionen und die Forschungswelt treffen, um Szenarien, Anwendungsmöglichkeiten und die Regulierung von KI zu erörtern. Die Teilnahme führender Unternehmen wie NVIDIA, Anthropic und OpenAI wurde bekannt gegeben.

BOLOGNA, Italien, 4. April 2026 /PRNewswire/ -- WMF 2026 - We Make Future, die größte Veranstaltung zu den Themen digitale Innovation, künstliche Intelligenz und Technologie, findet vom 24. bis 26. Juni auf dem Messegelände BolognaFiere in Bologna, Italien statt. Zu den wichtigsten Höhepunkten zählt der AI Global Summit, die internationale Leitveranstaltung, an der Unternehmen, Institutionen und die Forschungsgemeinschaft teilnehmen, um über Szenarien, Anwendungsbereiche und die Regulierung künstlicher Intelligenz zu diskutieren

Daniele Pucci auf der Hauptbühne der WMF

Auf dem Gipfel nehmen führende globale Unternehmen wie Anthropic, NVIDIA und OpenAI teil, ebenso wie international renommierte Redner, darunter Alberto Sangiovanni Vincentelli und Daniele Pucci. Laut Cosmano Lombardo, Gründer und CEO der Search On Media Group und Initiator des WMF, ist künstliche Intelligenz mittlerweile sowohl zu einer politischen als auch zu einer technologischen Priorität geworden, die klare Regulierung, gezielte Investitionen und eine breite, inklusive Debatte unter Einbeziehung von Unternehmen, Institutionen, Forschung und Zivilgesellschaft erfordert.

Der AI Global Summit zielt darauf ab, einen konstruktiven Dialog zu fördern, Vorschläge zu erarbeiten und die Entscheidungsfindung sowohl auf europäischer als auch auf internationaler Ebene zu beschleunigen.

Die Veranstaltung bietet eine umfassende 360-Grad-Perspektive auf KI und verbindet dabei Ausbildung, Wirtschaft, Innovation und strategische Visionen. Auf der Hauptbühne werden prominente Persönlichkeiten wie Marco Pavone (NVIDIA), Bryan Madden (AMD), Alicia Hanf (LG Nova), Aprajita Jain (Google) und Francesco Ubertini (CINECA) zu Gast sein, neben Vertretern von Microsoft, Dell Technologies und  Intel, sowie Forschungseinrichtungen wie IIT - Italian Institute of Technology und ESA Φ-lab. Weitere Beiträge kommen von führenden Fintech-Unternehmen wie Klarna und Trade Republic.

Das Programm umfasst 13 thematische Bühnen zu Themen wie KI für die Zukunft, Agentenbasierte KI, Roboter & Physische KI, KI-Commerce, KI-Marketing, KI-Lösung und Maschinelles Lernen, mit Beiträgen von Experten wie Matteo Mille (Microsoft Italien), Massimo Chiriatti (Lenovo), Maria Yolanda Bilé Nlang (Brise), Marcello Majonchi (Arduino), Karen Zhou (Anthropic) und Corey Ching (Open AI).

Institutionelle Diskussionen im Rahmen von KI-Governance & Richtlinien befassen sich mit digitaler Souveränität, Geopolitik, dem Wandel der Arbeitswelt und öffentlicher Entscheidungsfindung, unter Beteiligung europäischer Institutionen, der italienischen Regierung, MAECI, MIMIT und Pierpaolo Bombardieri, Generalsekretär der UIL.

Ein Ausstellungsbereich ergänzt das Programm, präsentiert Spitzentechnologien, bringt Start-ups aus über 90 Ländern zusammen und fördert wirkungsvolle KI-Lösungen, die auf die 14 Zukunftsherausforderungen des WMF abgestimmt sind.

Medienkontakte: press@searchon.it; +39 051 095 1294

Foto - https://mma.prnewswire.com/media/2949706/Daniele_Pucci_WMF_Mainstage.jpg

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Spirituosenverband obsiegt vollständig im Streit um Bezeichnungen für 0,3-Prozent-Getränke

05.04.2026

Nahezu alkoholfreie Getränke dürfen nicht mit geschützten Spirituosen-Bezeichnungen wie „Rum“, „Gin“ oder „Whiskey“ vermarktet werden. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg bestätigte damit ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts und gab einem Verband der Spirituosenindustrie in zweiter Instanz vollumfänglich Recht. Im Kern folgt das Gericht der Linie des Europäischen Gerichtshofs, wonach Bezeichnungen für Spirituosen nur für Produkte zulässig sind, die die strengen Anforderungen der EU‑Spirituosenverordnung erfüllen.

Gegenstand des Verfahrens ist ein Start-up, das in Deutschland Getränke mit einem Alkoholgehalt von rund 0,3 Prozent als Alternativen zu klassischen Spirituosen vertreibt. Das Unternehmen bewarb seine Produkte mit Slogans wie „This is not Rum“, „This is not Gin“ und „This is not Whiskey“. In den Produktbeschreibungen war zudem von einer „alkoholfreie Alternative zu“, „auf Basis von“ oder „schmeckt nach“ der jeweiligen Spirituose die Rede. Ein als „This is not Whiskey“ bezeichnetes Produkt trug zusätzlich den Hinweis „American Malt“.

Der klagende Branchenverband sah darin einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht und machte Unterlassungsansprüche wegen Missachtung der EU‑Spirituosenverordnung geltend. Das Landgericht Hamburg hatte der Klage bereits im Juli des Vorjahres teilweise stattgegeben. Der 3. Zivilsenat des OLG schloss sich nun dieser Sichtweise an und ging noch darüber hinaus: Die Bezeichnung „American Malt“ wurde explizit als unzulässige Anspielung auf die Spirituosenkategorie Whiskey bewertet und ebenfalls untersagt.

Mit seiner Entscheidung zieht das Oberlandesgericht eine klare Grenze für die Vermarktung alkoholarmer und nahezu alkoholfreier Alternativprodukte. Geschützte Spirituosen-Namen und entsprechende Anklänge dürfen demnach nicht genutzt werden, wenn die Getränke nicht den definierten Produktkategorien der EU‑Verordnung entsprechen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde zugelassen. Damit bleibt die Möglichkeit einer höchstrichterlichen Klärung der Reichweite der Schutzvorschriften für Spirituosenbezeichnungen bestehen.