EAST RUTHERFORD, New Jersey, 11. August 2026 /PRNewswire/ -- Cambrex, ein weltweit führendes Auftragsentwicklungs- und -fertigungsunternehmen (CDMO), gab heute den Baubeginn für eine neue Forschungs- und Entwicklungseinrichtung (F&E) an seinem Standort in Mailand (Italien) bekannt. Diese Investition in Höhe von 30 Millionen US-Dollar erweitert die Kapazitäten für die Entwicklung fortschrittlicher Analyseverfahren sowie für die verfahrenstechnische Forschung und Entwicklung und umfasst zudem Modernisierungen mehrerer Produktionsanlagen; damit unterstreicht Cambrex sein Engagement, die Pharmaindustrie bei der Entwicklung hochkomplexer niedermolekularer Wirkstoffe zu unterstützen.
Der Ausbau des Forschungs- und Entwicklungsstandorts in Mailand wird voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2027 abgeschlossen sein. Um dem künftigen Wachstum und der steigenden Nachfrage nach CDMO-Dienstleistungen gerecht zu werden, hat Cambrex zudem zusätzliche Grundstücke in unmittelbarer Nähe des Standorts erworben und sichert sich damit die Kapazitäten für Expansion und Innovation in den kommenden Jahren.
Der Standort Cambrex Profarmico Milano, der in diesem Jahr sein 80-jähriges Bestehen feiert, blickt auf eine lange Tradition in der Unterstützung der pharmazeutischen Entwicklung und Herstellung für seinen weltweiten Kundenstamm zurück. Das Mailänder Team kam kürzlich zusammen, um diesen Meilenstein zu feiern und auf acht Jahrzehnte wissenschaftlicher Errungenschaften und des Engagements für die Förderung der menschlichen Gesundheit zurückzublicken.
Claudio Russolo, Chief Operating Officer bei Cambrex, erklärte: „Der Spatenstich für diese neue Anlage ist ein Beweis für das langjährige Erbe und das Fachwissen unseres Mailänder Teams. Seit 80 Jahren ist dieser Standort ein Eckpfeiler der pharmazeutischen Produktion in Europa. Mit dieser Erweiterung investieren wir nicht nur in neue Technologien und Kapazitäten, sondern auch in die Zukunft unserer Mitarbeitenden und unserer Partner."
Die Investition baut auf dem langjährigen wissenschaftlichen Know-how und der herausragenden Fertigungskompetenz von Cambrex auf und positioniert das Unternehmen gleichzeitig für sein nächstes Wachstums Kapitel. Durch den Ausbau der F&E-Kapazitäten in Mailand stärkt Cambrex seine Fähigkeit, der zunehmenden Komplexität heutiger Therapien mit niedermolekularen Wirkstoffen gerecht zu werden.
Informationen zu Cambrex
Cambrex ist ein weltweit führendes Auftragsentwicklungs- und Produktionsunternehmen (CDMO), das die Entwicklung und Herstellung von Wirkstoffen über den gesamten Lebenszyklus eines Arzneimittels hinweg sowie umfangreiche analytische Dienstleistungen anbietet.
Mit über 45 Jahren Erfahrung und einem Team von 2.000 Experten, die globale Kunden aus Nordamerika und Europa betreuen, bietet Cambrex eine Reihe spezialisierter Technologien und Kompetenzen im Bereich der Wirkstoffherstellung an, darunter kontinuierliche Strömungsprozesse, kontrollierte Substanzen, Peptidsynthese, Festkörperchemie, Biokatalyse, Materialcharakterisierung, komplexe Synthesen und hochwirksame Wirkstoffe (APIs).
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.