SEOUL, Südkorea, 21. August 2026 /PRNewswire/ -- Coway Co., Ltd., das „Best Life Solution Company", gab heute bekannt, dass es bei den International Design Excellence Awards (IDEA) 2026 ausgezeichnet wurde – damit wurde das Unternehmen zum 17. Mal in Folge gewürdigt.

Die von der Industrial Designers Society of America (IDSA) veranstalteten IDEA gelten neben dem deutschen iF Design Award und den Red Dot Design Awards als einer der drei weltweit führenden Designpreise. Die eingereichten Beiträge werden von internationalen Designexperten hinsichtlich ihrer Innovation, Benutzerfreundlichkeit und ästhetischen Qualität streng bewertet.
In diesem Jahr erhielt Coway Auszeichnungen für zwei seiner führenden Luftpflegeprodukte: Serie Square Fit Air Purifier (Luftreiniger Square Fit) und der Inverter Dehumidifier 23L (Inverter-Luftentfeuchter). Nachdem beide Produkte bereits beim iF Design Award 2026 sowie bei den Red Dot Design Awards Beifall gefunden hatten, haben sie nun den begehrten internationalen Design „Grand Slam" geschafft, indem sie innerhalb eines einzigen Jahres die drei weltweit führenden Designpreise für sich gewinnen konnten.
Die Serie Square Fit Air Purifier (Luftreiniger Square Fit) (Modelle mit 38㎡ und 82㎡ ):
Der Inverter Dehumidifier 23L (Inverter-Luftentfeuchter):
„Unser Erfolg, in diesem Jahr die drei weltweit führenden Designpreise abzuräumen, ist ein Beweis für unser kontinuierliches Engagement, den Lebensstil unserer Kunden zu verstehen und Ästhetik nahtlos mit der Alltagstauglichkeit in Einklang zu bringen", sagte Jinsang Hwang, Leiter des Coway Design Lab. „Auch in Zukunft werden wir unseren Kunden aufmerksam zuhören, um nutzerorientierte Innovationen einzuführen, die sich nahtlos in ihren Alltag integrieren lassen."
Informationen zu Coway Co., Ltd.
Das 1989 in Korea gegründete Coway (KRX: 021240) „Best Life Solution Company" ist ein weltweit führender Innovator, der sich der Verbesserung des Alltags durch modernste umweltfreundliche Haushaltsgeräte und hochwertige Wellness-Lösungen verschrieben hat. Coway, bekannt für seine branchenführenden Wasserfilter, Luftreiniger und Bidets, baut seine Premium-Marke für Schlaf und Wellness, BEREX, aus, um den globalen Lifestyle-Sektor mit intelligenten Matratzen und hochmodernen Massagesesseln voranzubringen. Angetrieben von intensiver Forschung und preisgekrönter Technik treibt Coway sein Geschäft in wichtigen Märkten wie Malaysia, den USA, Thailand, China, Indonesien, Vietnam und Europa weiter voran. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.coway.com/, oder http://newsroom.coway.com.

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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.