Coway gibt Finanzergebnisse für das zweite Quartal des Geschäftsjahres 2026 bekannt

10.08.2026

SEOUL, Südkorea, 10. August 2026 /PRNewswire/ -- Coway Co., Ltd., die „Best Life Solution Company", gab ihre Finanzergebnisse für das zweite Quartal 2026 bekannt.

Coway Financial Results (2Q 2026)

„Im zweiten Quartal haben wir dank stetiger Zuwächse bei unserem Absatzvolumen und der Ausweitung unserer Mietkundenbasis sowohl im Inland als auch weltweit ein starkes Wachstumspotenzial unter Beweis gestellt", sagte Soontae Kim, Finanzvorstand von Coway. „In der zweiten Jahreshälfte werden wir diese Aufwärtsdynamik weiter aufrechterhalten, indem wir uns darauf konzentrieren, unsere Führungsposition auf dem Markt für Premium-Haushaltsgeräte zu festigen und unsere Wachstumsmotoren durch die Diversifizierung unseres Produktportfolios anzukurbeln."

Die von Coway gemeldeten Ergebnisse für das zweite Quartal lauten wie folgt:

  • Umsatz im zweiten Quartal: 1.442,2 Milliarden KRW (+14,6 % im Jahresvergleich)
  • Operatives Ergebnis im zweiten Quartal: 253,2 Milliarden KRW (+4,3 % im Jahresvergleich)

    *Die gemeldeten Zahlen stammen aus dem konsolidierten K-IFRS-Konzernabschluss (International Financial Reporting Standards).

Im ersten Halbjahr dieses Jahres erzielte Coway zudem einen kumulierten Umsatz von 2.771,9 Milliarden KRW (+13,9 % im Jahresvergleich) sowie einen Betriebsgewinn von 504,1 Milliarden KRW (+11,1 % im Jahresvergleich).

Coway meldete für das zweite Quartal einen Umsatz auf dem heimischen Markt in Höhe von 786,8 Milliarden KRW, was einem Anstieg von 7,7 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht. Dieses Wachstum wurde durch starke Umsätze bei den Eiswürfel-Wasseraufbereitungsgeräten des Unternehmens sowie bei den Matratzen und Massagesesseln der Marke BEREX, der Schlaf- und Wellness-Marke des Unternehmens, vorangetrieben. In diesem Quartal ist es BEREX gelungen, seine Position auf dem heimischen Sleep-Tech-Markt mit innovativen neuen Produkten wie dem „BEREX R Series Stretching Motion Bed" und dem „BEREX M Series Massagebett" weiter auszubauen. Darüber hinaus führte die Erweiterung des Mietportfolios von Coway um neue Produktkategorien – darunter Wandklimaanlagen, Küchenabfallzerkleinerer und medizinische Heimgeräte – zu einem positiven Anstieg der Verbrauchernachfrage. Infolgedessen stieg die Zahl der neu eröffneten inländischen Netto-Mietkonten im zweiten Quartal im Jahresvergleich um 51,6 % auf 242.000.

Auch die ausländischen Tochtergesellschaften von Coway erzielten im zweiten Quartal solide Ergebnisse und erwirtschafteten einen beeindruckenden Gesamtumsatz von 587,5 Milliarden KRW, was einem Anstieg von 24,2 % im Jahresvergleich entspricht. Die Tochtergesellschaften weltweit verzeichneten im zweiten Quartal ein ausgewogenes Umsatzwachstum in allen Produktkategorien:

  • Umsatz der malaysischen Tochtergesellschaft im 2. Quartal: 434,5 Milliarden KRW (+22,2 % im Jahresvergleich)
  • Umsatz der US-Tochtergesellschaft im 2. Quartal: 66,9 Milliarden KRW (+15,2 % im Jahresvergleich)
  • Umsatz der thailändischen Tochtergesellschaft im 2. Quartal: 66,0 Milliarden KRW (+53,9 % Jahresvergleich)
  • Umsatz der indonesischen Tochtergesellschaft im 2. Quartal: 13,3 Milliarden KRW (+12,2 % im Jahresvergleich)

Weitere Einzelheiten über die finanzielle Entwicklung von Coway finden Sie auf der Investor Relations-Seite des Unternehmens.

Informationen zu Coway Co., Ltd.

Coway (KRX: 021240) wurde 1989 in Korea gegründet. Die „Best Life Solution Company" ist ein weltweit führender Innovator, der sich der Verbesserung des Alltags durch modernste Haushaltsgeräte für ein gesünderes Raumklima und hochwertige Wellness-Lösungen verschrieben hat. Coway, bekannt für seine branchenführenden Wasserfilter, Luftreiniger und Bidets, baut seine Premium-Marke für Schlaf und Wellness, BEREX, aus, um den globalen Lifestyle-Sektor mit intelligenten Matratzen und hochmodernen Massagesesseln voranzubringen. Angetrieben von intensiver Forschung und preisgekrönter Technik treibt Coway sein Geschäft in wichtigen Märkten wie Malaysia, den USA, Thailand, China, Indonesien, Vietnam und Europa weiter voran. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte http://www.coway.com/ oder http://newsroom.coway.com.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.