SUWANEE, Georgia, 28. August 2026 /PRNewswire/ -- YFORE hat seine neue, 62.225 Quadratfuß große Anlage offiziell eingeweiht. Amerikanischer Hauptsitz in Suwanee, Georgia. Durch die Zusammenführung von Forschung und Entwicklung, Fertigung, Beschaffung, Vertrieb und Auslieferung bringt der Standort widerstandsfähige Lieferketten direkt zu den lokalen Partnern aus der Automobilbranche
Lokal verwurzelt, globale Mobilität stärken
Lokale Amtsträger, globale OEM-Partner und führende Vertreter der Lieferkette kamen gemeinsam mit YFORE Technology zusammen, um diesen strategischen Meilenstein zu feiern.
„Der vertrauenswürdige Partner für Kunden im Bereich intelligenter Fahrzeuge zu werden, ist die Kernaufgabe von YFORE, und unser Standort in Georgia setzt dieses Engagement in die Tat um", sagte Leo Liu, CEO von YFORE. „Angetrieben durch die steigende Nachfrage der OEMs nach lokalisierten, widerstandsfähigen Lieferketten verkörpert diese Investition unsere Strategie ‚Global Footprint, Local Excellence'. Durch die Kombination von globaler Reichweite mit engagierten Teams vor Ort bieten wir eine agile gemeinsame Entwicklung und reaktionsschnelle Lieferung in Kundennähe."
Alex Warner, Präsident der Handelskammer von Forsyth County, begrüßte die Investition und ihren Beitrag zum regionalen Wachstum: „Heute erleben wir nicht nur eine Einweihung – YFORE wird Teil der Familie von Forsyth County."
Erste Einführung eines in den USA hergestellten digitalen Schlüssels und Technologie-Showcase
Die Gäste besichtigten die SMT- und automatisierten Produktionslinien für digitale Schlüssel und konnten die Produkte von YFORE hautnah erleben.
Da Automobilhersteller eine größere Agilität in der Lieferkette fordern, stärkt YFORE seine lokale Präsenz weltweit. Mit einem zuverlässigen lokalen Service engagiert sich YFORE für den Aufbau eines offenen, kooperativen Ökosystems mit Automobilpartnern weltweit.
Informationen zu YFORE
YFORE ist ein globaler Tier-1-Zulieferer für Automobilelektronik, der sich der Gestaltung der Zukunft der intelligenten Mobilität verschrieben hat. In Zusammenarbeit mit mehr als 30 führenden Automobilherstellern weltweit liefert YFORE leistungsstarke, für den Automobilbereich geeignete Lösungen in den Bereichen Intelligenter Zugang, Intelligenter Spiegel und Sensorsysteme.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.