HANGZHOU, China, 13. August 2026 /PRNewswire/ -- Die Farizon New Energy Commercial Vehicle Group veranstaltete in ihrem Werk in Ma'anshan eine Feier zum 10-jährigen Jubiläum, bei der die Mitarbeitenden vor Ort miterleben konnten, wie das 600.000ste Fahrzeug – ein Homtruck-Schwerlast-Lkw, der den EU-Vorschriften und den lokalen Anforderungen an den Flottenbetrieb entspricht – vom Band lief. Dieser Meilenstein festigt Farizons Position als weltweit erster Hersteller von Nutzfahrzeugen mit neuer Antriebstechnologie, der diese kumulierte Produktionsmarke erreicht hat.

Als Farizons Flaggschiff unter den elektrischen Fernverkehrs-Sattelzugmaschinen vereint der Homtruck die fortschrittlichste Kernsystemtechnologie der Marke, die speziell für den europäischen Logistikbetrieb entwickelt wurde. Ausgestattet mit einem 600-kWh-Akku, der eine Reichweite von 500 Kilometern ermöglicht, zwei Schnellladeanschlüssen und einer B10-Lebensdauer von 1,5 Millionen Kilometern verbessert der Lkw die betriebliche Effizienz, die Betriebskostenbilanz und die Sicherheit. Er setzt neue Branchenstandards beim Energieverbrauch und wird dazu beitragen, die Elektrifizierung von Schwerlast-Lkw in ganz Europa voranzutreiben. Der speziell auf die Anforderungen des europäischen Marktes zugeschnittene Homtruck wird in Kürze in Europa erhältlich sein.
Der Meilenstein von 600.000 Einheiten steht für zehn Jahre solides industrielles Wachstum und stärkt die globale Wettbewerbsposition von Farizon. Auch in Zukunft wird die Marke die weltweite Elektrifizierung von Nutzfahrzeugen durch verbesserte Technologie und umfassenden, lokal angepassten Kundensupport vorantreiben.
View original content to download multimedia:https://www.prnewswire.com/news-releases/farizon-erreicht-meilenstein-von-600-000-produzierten-fahrzeugen-und-feiert-sein-10-jahriges-jubilaum-mit-der-auslieferung-eines-homtruck-302851059.html
Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.