CHENGDU, China, 14. August 2026 /PRNewswire/ -- Am 7. August feierte KAILAS das 20-jährige Jubiläum seines „Mountain Adventure Project" mit einer besonderen Veranstaltung im Chengdu MixC. Kletterer wie Jon Otto, Li Zongli, Liu Junfu, Zhou Song, Zhang Qingwei „Yeren" und Alan Rousseau kamen zusammen, um auf zwei Jahrzehnte Bergexpedition, Routenerschließung und die Entwicklung des chinesischen Kletterns zurückzublicken.
Das 2006 ins Leben gerufene „KAILAS Mountain Adventure Project" unterstützt chinesische Bergsteiger dabei, noch unbestiegene Gipfel zu erkunden, neue Routen zu erschließen und ihre Bergerlebnisse aus erster Hand zu dokumentieren. In den letzten 20 Jahren hat das Projekt die Entwicklung des chinesischen Kletterns miterlebt – vom Erlernen und Begehen bestehender Routen bis hin zur Erschließung neuer Routen und der Erkundung unbekannten Geländes.
Der Yaomei-Gipfel, der höchste Gipfel des Berges Siguniang, bildete den roten Faden der gesamten Veranstaltung. Von früheren bahnbrechenden Besteigungen bis hin zu neu erschlossenen Routen spiegelt der Yaomei-Gipfel wider, wie verschiedene Generationen von Bergsteigern auf demselben Berg stets nach neuen Möglichkeiten gesucht haben.

Während der Diskussionsrunde sprachen die Kletterer über Routenentwicklung, technische Fortschritte, Teamarbeit und die mentale Einstellung, die hinter der Erkundung steht. Jon Otto berichtete von seinen langjährigen Erfahrungen bei der Erkundung chinesischer Berge und in der Kletterausbildung. Li Zongli und Liu Junfu reflektierten über ihre Erfahrungen mit bereits erschlossenen und neuen Routen. Zhou Song und Zhang Qingwei berichteten über ihre Erfahrungen bei der Besteigung der Nordwand des Yaomei-Gipfels im Jahr 2024 und über die Erschließung der neuen Route „Wu". Alan Rousseau, ein IFMGA-zertifizierter Bergführer und zweifacher Gewinner des „Piolet d'Or", gab einen internationalen Einblick in das Kletterpotenzial Chinas und den Wert des Austauschs innerhalb der globalen Klettergemeinschaft.
Anlässlich dieser Veranstaltung wurde auch die Website des „Mountain Adventure Project" gestartet, auf der Informationen zu Bergen und Routen, Expeditionsberichte, aktuelle Projektnachrichten sowie die Erfahrungen von Kletterern aus zwei Jahrzehnten zusammengefasst sind. Durch die Organisation und Bereitstellung dieser Ressourcen möchte die Plattform das Wissen über Erkundungstouren zugänglicher machen und den Informationsaustausch unter Kletterern weltweit fördern.
Für KAILAS bedeuten 20 Jahre „Mountain Adventure Project" mehr als nur eine Geschichte der Erforschung. Sie spiegeln ein langfristiges Bekenntnis zu Neugier, Respekt, technischem Fortschritt und Wissensaustausch wider. Da sich der Klettersport ständig weiterentwickelt, wird KAILAS Kletterer auch weiterhin dabei unterstützen, neue Routen zu erkunden, Erfahrungen auszutauschen und Kontakte innerhalb der weltweiten Klettergemeinschaft zu knüpfen.
Geh deinen eigenen Weg.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.