NEW YORK, 21. August 2026 /PRNewswire/ -- Morpho, eine auf Desktop-UV-Drucktechnologie spezialisierte Marke, hat ihren Desktop-UV-Drucker auf Kickstarter vorgestellt. Innerhalb der ersten 16 Stunden kamen im Rahmen der Kampagne über 7 Millionen US-Dollar von fast 2.000 Unterstützern zusammen.

Morpho wendet sich an Künstler, Etsy-Verkäufer und Kleinunternehmer, die nach zuverlässigen Werkzeugen für die physische Gestaltung suchen. Unabhängige Kreative sehen sich bei der Herstellung maßgefertigter Produkte häufig mit langen Vorlaufzeiten, hohen Mindestbestellmengen und unvorhersehbaren Lieferantenkosten konfrontiert. Morpho begegnet diesen Herausforderungen durch die Bereitstellung von Drucktechnologie in Industriequalität im Desktop-Format, wodurch Nutzer die Produktion selbst verwalten können.
Im Gegensatz zu 3D-Druckern oder Laserschneidern, die Objekte aus Rohmaterialien herstellen, veredelt Morpho bereits vorhandene Gegenstände, indem es einer Vielzahl von Materialien Farbe und haptische Textur verleiht. Das Gerät bietet mehr als 1.000 integrierte Texturen und Effekte und kann reale Oberflächen in Reliefstrukturen mit einer Höhe von bis zu 60 mm verwandeln. Zudem unterstützt es einzigartige Veredelungstechniken, darunter Glitzer- und Kristalleffekte.
Um eine große Vielfalt an Objekten aufnehmen zu können, verfügt Morpho über eine der größten geschlossenen Druckkammern seiner Kategorie und behält dabei dennoch eine kompakte Stellfläche auf dem Schreibtisch bei. Die firmeneigene EcoInk™-Formulierung ermöglicht geruchsarmes Drucken, sodass Nutzer den Produktionsprozess sicher in Echtzeit beobachten können. Das integrierte Smart-Alignment-System erkennt automatisch die Höhe und Konturen der Objekte, minimiert manuelle Einrichtungsfehler und vereinfacht den Erstellungsprozess.
Das multidisziplinäre Team von Morpho besteht aus Ingenieuren, Farbwissenschaftlern, Softwareentwicklern, Produktdesignern und Fertigungsspezialisten. Gründer Mingyu „Brett" Wang leitete zuvor Forschungs-, Entwicklungs- und Ingenieurteams bei DJI und hält weltweit über 500 Patente. Wang sieht Morpho als intuitives, zuverlässiges Werkzeug, das professionelle physische Kreationen für Privathaushalte und Studios weltweit zugänglich macht.
„Bei Morpho gehen wir Herausforderungen direkt an und reagieren schnell auf Feedback aus unserer Community", so Wang. „Wir stellen das Wohlbefinden der Nutzer in den Mittelpunkt unseres Designs und suchen nach Lösungen, die auf grundlegenden physikalischen Prinzipien basieren. Dieses kontinuierliche Streben nach Verbesserung und Schönheit prägt sowohl unsere Kultur als auch unsere Produkte."
Die Morpho-Kickstarter-Kampagne ist jetzt mit Early-Bird-Preisen live.
Informationen zu Morpho
Morpho ist ein wegweisendes Consumer-Tech-Unternehmen, das sich der Neudefinition des Druckens und Kolorierens in der physischen Welt verschrieben hat. Als „Farb-Engine" für Kreative hat Morpho es sich zur Aufgabe gemacht, jede physische Oberfläche in eine Leinwand für die Inspiration der Kreativen zu verwandeln, indem es Präzision auf Industriestandard und meisterhaftes Farbmanagement auf den Schreibtisch bringt.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.