Quantinuum wird die Finanzergebnisse des dritten Quartals am 5. November 2026 veröffentlichen

22.10.2026

BROOMFIELD, Colorado, 22. Oktober 2026 /PRNewswire/ -- Quantinuum Inc. (NASDAQ: Quantinuum (QNT) gab heute bekannt, dass die Finanzergebnisse für das am 30. September 2026 endende dritte Quartal am 5. November 2026 nach Börsenschluss veröffentlicht werden.

Quantinuum wird am selben Tag um 23:00 Uhr MESZ eine Telefonkonferenz abhalten, um seine Finanzergebnisse zu erörtern. Der Anruf wird als Live-Webcast verfügbar sein, der hier verfügbar ist.

Eine Aufzeichnung des Webcasts wird im Anschluss an die Telefonkonferenz auf der Quantinuum Investor Relations-Website zur Verfügung gestellt und bleibt dort ein Jahr lang abrufbar.

Informationen zu Quantinuum

Quantinuum ist ein führendes Unternehmen im Bereich Quantencomputing, das eine Full-Stack-Plattform anbietet, die darauf ausgelegt ist, Quantencomputing in realen Umgebungen einsetzbar zu machen. Das Unternehmen hat mehrere Generationen von Quantensystemen auf Basis der bewährten QCCD-Architektur kommerziell eingeführt, die es mit neuartigen Designs und Funktionen umgesetzt hat, um mit Stand vom 31. Dezember 2025 die branchenweit höchsten Genauigkeitswerte zu erreichen, gemessen an der durchschnittlichen Fidelität von Zwei-Qubit-Gattern. Quantinuum arbeitet aktiv mit Marktführern aus den Bereichen Pharmazie, Materialwissenschaften und Finanzdienstleistungen sowie aus dem öffentlichen Sektor und der Industrie zusammen. Quantinuum hat seinen Hauptsitz in Broomfield, Colorado, und unterhält weitere Standorte in den Vereinigten Staaten, im Vereinigten Königreich, in Deutschland, Japan, Katar und Singapur.

Quantinuum Logo

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Länder bauen Mehrheitsblock: IMK-Beschlüsse künftig ohne Einstimmigkeit

08.10.2026

Die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder hat ihr seit 1954 praktiziertes Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben und setzt künftig auf Mehrheitsentscheidungen. Beschlüsse gelten nun als gemeinsame Linie der Länder, wenn mindestens 13 der 16 Innenministerinnen und Innenminister zustimmen. Die Neuregelung wurde nach Angaben eines Sprechers des Gremiums im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen und gilt ab sofort.

Auslöser für den Kurswechsel ist die Möglichkeit, dass in kommenden Landesregierungen die AfD das Innenressort übernehmen könnte. In Sachsen-Anhalt hatte ihr Spitzenkandidat Ulrich Siegmund zuletzt erklärt, er wolle sich im Dezember zum Ministerpräsidenten wählen lassen – ein Schritt, der eine Regierungsbildung mit AfD-Beteiligung als realistische Option erscheinen lässt. Nach der bisherigen Praxis hätte ein Land mit einem AfD-Innenminister im Zweifel IMK-Beschlüsse blockieren können.

Mit der Abkehr von der Einstimmigkeit wollen die übrigen Länder nach übereinstimmenden Angaben verhindern, dass ein einzelnes Ressort – unabhängig von der parteipolitischen Farbe – zentrale Positionierungen in Fragen der inneren Sicherheit ausbremst. Bislang sollte die Einstimmigkeit sicherstellen, dass kein Land bei sensiblen Themen überstimmt wird; ein Veto oder auch eine Enthaltung konnten Beschlüsse stoppen, abweichende Positionen wurden im Protokoll dokumentiert. Künftig soll bereits eine breite, aber nicht mehr vollständige Zustimmung als ausreichend gelten, um einen länderübergreifenden Standpunkt zu formulieren.

Formal bleibt die IMK ein informelles Gremium ohne gesetzliche Grundlage. Sie ist weder im Grundgesetz noch in Bundes- oder Landesgesetzen verankert und verfügt über keine geschriebene Geschäftsordnung. Gleichwohl entfalten ihre Beschlüsse beträchtliche Wirkung, weil sie in den Ländern politisch aufgegriffen und umgesetzt werden. Mit der nun eingeführten Mehrheitsregel verschiebt sich das Machtgefüge innerhalb dieser Runde: Konsens bleibt möglich, ist aber nicht mehr Voraussetzung dafür, dass die Innenminister gemeinsam handeln.