Remotes Employer-of-Record ist nun durch Workday zertifiziert

27.08.2026

Gemeinsame Kunden können internationale Teams direkt aus Workday heraus verwalten und mithilfe der auf die lokalen Anforderungen abgestimmten Infrastruktur von Remote verwalten

BERLIN, 27. August 2026 /PRNewswire/ -- Remote, die globale Plattform für Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie Personalverwaltungsinfrastruktur, sichert sich für seine Employer-of-Record-Lösung (EOR) den Status „Workday Certified Integration". Gemeinsame Kunden können damit Workdays Human Capital Management (HCM) über eine zertifizierte Integration mit der Infrastruktur von Remote verbinden.

Dank der Integration können Unternehmen etwa das Onboarding neuer Mitarbeitenden über Remote anstoßen, zentrale Mitarbeiterdaten synchronisieren und Abwesenheitsdaten aktuell halten. Dadurch lässt sich der manuelle Aufwand bei der Verwaltung internationaler Teams reduzieren und die Konsistenz von Personaldaten über verschiedene Systeme hinweg verbessern. Unternehmen, die Workday als zentrale HCM-Plattform nutzen, können Remote damit für die Beschäftigung von Mitarbeitenden in weiteren Ländern sowie die damit verbundenen lokalen regulatorischen Anforderungen nutzen.

Die von Workday zertifizierte EOR-Integration von Remote unterstützt zudem Contractor Management und Contractor of Record und ist ab sofort im Workday Marketplace verfügbar. Unternehmen können Remote dort direkt innerhalb des Workday-Ökosystems finden und die Integration aktivieren. Die Zertifizierung unterstreicht, dass alle Anforderungen von Workday erfüllt werden.

„Unternehmen, die international expandieren möchten, waren lange auf verschiedene Systeme und Anbieter angewiesen, um weltweit Mitarbeitende einzustellen und zu bezahlen. Das hat Prozesse unnötig verkompliziert und zusätzliche Risiken geschaffen", sagt Job van der Voort, Mitgründer und CEO von Remote. „Die Integration von Remote und Workday beschleunigt diesen Prozess. Unternehmen können Workday weiterhin als zentrale Plattform für ihre Personaldaten nutzen, während Remote die lokalen Anstellungsverhältnisse und Compliance-Anforderungen übernimmt und Unternehmen so dabei unterstützt, effizient in neue Märkte zu expandieren."

Remote auf der Workday Rising 2026

Remote nimmt vom erneut als Gold Sponsor an der Workday Rising (12.-15. Oktober) sowie vom an der Workday Rising EMEA (17.-19. November) teil. Bei beiden Veranstaltungen zeigt das Unternehmen, wie Kunden die zertifizierte EOR-Integration nutzen können, um Mitarbeitende international zu beschäftigen und gleichzeitig Workday als zentrales System für die Verwaltung ihrer globalen Belegschaft beizubehalten.

Weitere Informationen zur Integration von Remote finden sich auf dem Workday Marketplace. Dort erhalten Sie einen einfachen Überblick über die Lösungen von Workday und seinen Partnern. Mehr über Remote erfahren Sie unter https://remote.com/de-de.

Über Remote

Remote ist die smarte Infrastruktur zur Verwaltung und Bezahlung von Teams weltweit. Als bewährter Partner von Zehntausenden Unternehmen weltweit übernehmen wir alles Rechtliche und Praktische vor Ort, von der rechtskonformen Beschäftigung bis zur Abwicklung von Entgeltzahlungen mit Modellen wie EOR, PEO und Contractor Management. Unsere offene, frei programmierbare Infrastruktur unterstützt jede Lösung, jeden Agent und jeden Workflow, den Unternehmen darauf aufsetzen will. Erfahre mehr unter www.remote.com/de-de/.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.