Segway bringt globale Partner aus dem Bereich der geteilten Mikromobilität zusammen, um das nächste Kapitel der Branche zu gestalten

24.09.2026

CHANGZHOU, China, 24. September 2026 /PRNewswire/ -- Anfang dieses Monats versammelte Segway in Changzhou mehr als 160 Gäste, darunter Vertreter von über 60 Anbietern im Bereich Shared Mobility, Industriepartner sowie nationale und internationale Medienvertreter. Die Veranstaltung verband Werksbesichtigungen, Produkteinführungen, Testfahrten und Diskussionen über die operativen Herausforderungen der Branche.

Segway and Global Partners at the Event

Segway arbeitet bereits seit den frühen Wachstumsjahren der Branche mit Anbietern von Mikromobilitäts-Sharing zusammen. Da die Anbieter ihren Fokus von der Flottengröße hin zu Rentabilität, Verfügbarkeit und langfristiger Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge verlagert haben, hat Segway seine Rolle über die Hardware hinaus auf Technologie, Service und Lebenszyklus-Support ausgeweitet.

„Wir liefern nicht nur Produkte. Wir bieten auch Dienstleistungen und Lösungen an. Wir wollen gemeinsam mit unseren Partnern praktische Herausforderungen lösen und ihnen helfen, effizienter zu arbeiten", sagte Cid Wang, CEO und Mitbegründer von Segway.

Ein zentrales Thema der Veranstaltung war TCO, Segways Rahmenkonzept zur Bewertung der Flottenökonomie anhand von Umsatzgenerierung, Betriebsausgaben und Kapitalinvestitionen. Anstatt sich allein auf den Kaufpreis zu konzentrieren, berücksichtigt es die Fahrzeugverfügbarkeit, Wartung, den Energieverbrauch und die Lebensdauer der Fahrzeuge – alles Faktoren, die die langfristige Rentabilität der Flotte beeinflussen.

„Bei TCO geht es nie nur darum, ein billigeres Fahrzeug zu bauen. Es geht darum, Flotten zu konzipieren, die Jahr für Jahr höhere Renditen erzielen", sagte Alan Zhao, Geschäftsführer der Geschäftsbereich Commercial Mobility bei Segway-Ninebot.

Segway stellte außerdem seinen E-Scooter der dritten Generation für den Sharing-Einsatz, den R1, sowie die neuen E-Bikes der C-Serie, darunter den C100 und den C200.

Die Plattformen wurden auf der Grundlage dessen entwickelt, was Segway als OCG bezeichnet – Betreiber, Verbraucher und Regierung. Für Betreiber liegt der Schwerpunkt auf Betriebszeit, Wartungsfreundlichkeit und Betriebseffizienz; für Fahrer auf Sicherheit, Komfort und Benutzerfreundlichkeit; und für Städte auf präziserer Ortung, sichererem Fahrverhalten und verantwortungsbewussterem Flottenmanagement.

Der R1 zeichnet sich durch eine modulare Architektur, integriertes IoT sowie verbesserte Ortungs- und Fahrerassistenztechnologien aus. Bei der C-Serie wird ein ähnlicher Plattformansatz wie bei gemeinsam genutzten E-Bikes verfolgt, mit einer höheren Komponentengemeinsamkeit und einem auf Wartungsfreundlichkeit ausgerichteten Design.

Segway stellte außerdem den F100 vor, ein für Lieferzwecke entwickeltes E-Bike, da das Unternehmen gemeinsam mit Kunden und Partnern breitere Anwendungsfälle für die „First Mile" und „Last Mile" untersucht.

Für Segway geht es in der nächsten Phase der geteilten Mikromobilität darum, Fahrzeuge länger im Einsatz zu halten, Betriebsressourcen zu reduzieren und Flotten dabei zu unterstützen, sich effektiver in städtische Verkehrssysteme zu integrieren.

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Antisemitismus-Debatte nach ZDF-Sendung: Anwalt spricht von „Falschbehauptung des Innenministers“

08.10.2026

Die Berliner Linken-Politikerin Elif Eralp geht juristisch gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor. Eralp und ihr Berliner Landesverband haben nach Angaben ihres Rechtsbeistands Strafanzeige beziehungsweise Strafantrag gegen den Minister gestellt. Hintergrund ist eine Passage in der ZDF-Talkshow „Maybrit Illner“, in der sich die Moderatorin versprochen und Eralp in einem Satz fälschlich als Antisemitin bezeichnet hatte, bevor sie sich sofort korrigierte. Dobrindt kommentierte diese Szene mit den Worten „Na doch“.

Aus Sicht des von Eralp mandatierten Anwalts Jasper Prigge macht sich der Minister damit den Versprecher der Moderatorin zu eigen. In einem Schriftsatz, der mehreren Medien vorliegt, heißt es, Dobrindt stelle durch seine Einlassung eine Tatsachenbehauptung auf, die den Tatbestand der üblen Nachrede erfülle. Zudem liege eine Beleidigung vor, weil die Bezeichnung als Antisemitin „in erheblichem Maße ehrabträglich“ sei. Eralp habe sich nach Darstellung ihres Anwalts selbst nie in einer Weise geäußert, die als antisemitisch zu bezeichnen wäre, vielmehr trete sie öffentlich für den Schutz jüdischen Lebens ein.

Der Anwalt spricht von einer „Falschbehauptung des Innenministers“. Die Äußerung im Fernsehen sei geeignet, das öffentliche Wirken der Berliner Spitzenpolitikerin erheblich zu erschweren. In dem Schriftsatz wird darauf verwiesen, dass die Verbreitung des Eindrucks, Eralp würde selbst sagen, sie sei Antisemitin, ihre Integrität als politische Amtsträgerin infrage stellen und damit auch Auswirkungen auf politische Prozesse in Berlin haben könne. Eralp ist Spitzenkandidatin der Linken für das Rote Rathaus.

Die Auseinandersetzung hatte sich in der ZDF-Sendung an einem Schlagabtausch zwischen Dobrindt und der Linken-Bundestagsfraktionschefin Heidi Reichinnek entzündet. Während der Debatte unterlief Moderatorin Maybrit Illner der Versprecher, sie korrigierte sich jedoch unmittelbar mit dem Hinweis, Eralp sei „keine Antisemitin“. Dobrindts anschließender Kommentar bildet nun den Kern des juristischen Streits. Zu möglichen weiteren Schritten der Strafverfolgungsbehörden und einer Reaktion des Bundesinnenministers lagen zunächst keine näheren Angaben vor.