HONGKONG, 19. August 2026 /PRNewswire/ -- Sino Biopharmaceutical Limited (HKEX: 01177), ein führendes, innovationsgetriebenes Pharmaunternehmen in China, gab im Rahmen der Präsentation seiner Halbjahresergebnisse die Einführung seiner neuen globalen Marke, SBP Group, bekannt. SBP steht für Wissenschaft, Durchbrüche und Patienten: Die Wissenschaft ist der Ausgangspunkt des Unternehmens; Durchbrüche sind das Ziel; Patienten sind der Grund für alles, was das Unternehmen tut. Diese Philosophie steht im Einklang mit der Mission des Unternehmens: „Wissenschaft für eine gesündere Welt".
Die einheitliche Identität spiegelt die strategische Entwicklung des Unternehmens von einem führenden inländischen Biopharmaunternehmen zu einem globalen Innovator wider. Diese Transformation schreitet an zwei Fronten voran: der Produktglobalisierung durch den Aufbau einer globalen Pipeline innovativer Wirkstoffe mittels eigener Forschung und Entwicklung sowie durch Akquisitionen; und der Geschäftsglobalisierung durch globale Partnerschaften und direkte kommerzielle Expansion in wichtigen internationalen Märkten. Unterstützt durch kontinuierliche Investitionen in globale Talente, organisatorische Fähigkeiten und Infrastruktur strebt das Unternehmen an, innovative Medikamente für mehr Patienten weltweit verfügbar zu machen.
„2026 ist das erste Jahr der Umsetzung unserer Globalisierungsstrategie, und wir haben große Fortschritte erzielt", sagte Frau Theresa Tse, Vorstandsvorsitzende. „Die SBP Group ist bestrebt, mit globalen Partnern zusammenzuarbeiten, um die weltweite Entwicklung und Verfügbarkeit innovativer Medikamente aus China zu beschleunigen und modernste Therapien aus aller Welt nach China zu bringen. Mithilfe unserer KI-gestützten, vollständig integrierten F&E-Plattform wollen wir bahnbrechende Fortschritte an den Grenzen der Wissenschaft erzielen, mit dem obersten Ziel, mehr Patienten zu helfen und die menschliche Gesundheit zu verbessern."
Bis heute hat das Unternehmen vier Auslizenzierungsgeschäfte mit multinationalen Konzernen abgeschlossen, deren Vorabzahlungen insgesamt mehr als 1 Milliarde US-Dollar betragen und deren potenzieller Gesamtwert bei über 7 Milliarden US-Dollar liegt, sowie über 30 Transaktionen im Bereich Fusionen und Übernahmen, Lizenzierungen und strategischer Partnerschaften. Zu den wichtigsten Transaktionen 2026 zählen (i) die exklusive Lizenzvergabe an Sanofi für Rovadicitinib, einen First-in-Class-Dual-JAK/ROCK-Inhibitor, im Rahmen einer Transaktion im Wert von bis zu 1,53 Milliarden US-Dollar; sowie (ii) die exklusive Lizenzvergabe an AstraZeneca für TQC3721, einen inhalativen PDE3/4-Hemmer zur Behandlung von COPD, im Rahmen einer Transaktion mit einem Wert von bis zu 1,9 Milliarden US-Dollar.
Informationen zur SBP Group
Die Sino Biopharmaceutical Limited (HKEX: 01177), im Folgenden als SBP Group bezeichnet, ist ein führendes, innovationsgetriebenes Pharmaunternehmen in China Das Untrenehmen verfügt über durchgängige Kompetenzen entlang der gesamten Wertschöpfungskette, einschließlich Forschung und Entwicklung, Herstellung und Vermarktung. Sein Produktportfolio umfasst eine breite Palette an Biologika und niedermolekularen Wirkstoffen und nimmt in vier therapeutischen Kernbereichen eine starke Führungsposition ein: Onkologie, Leber- und kardiometabolische Erkrankungen, Atemwegs- und Autoimmunerkrankungen sowie Chirurgie und Analgesie.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.