Milestone schließt einen dreijährigen Fahrplan zur Sicherheitszertifizierung ab und treibt die sichere Speicherung für regulierte Branchen und geschäftskritische Anwendungen voran
NEW TAIPEI CITY, 20. September 2026 /PRNewswire/ -- UD info gab heute bekannt, dass das in die SSD-Laufwerke der DB-Serie integrierte kryptografische Modul die FIPS 140-3 Validierung im Rahmen des Cryptographic Module Validation Program (CMVP) des National Institute of Standards and Technology (NIST) erhalten hat. Das am 12. August 2026 ausgestellte NIST-CMVP-Zertifikat Nr. 5479 bestätigt die Validierung auf der Gesamtstufe 2.

Dieser Meilenstein bietet eine unabhängige Bestätigung dafür, dass das kryptografische Modul der DB-Serie anerkannte Sicherheitsanforderungen erfüllt. Zudem unterstützt es Kunden dabei, Sicherheits-, Compliance- und Beschaffungsanforderungen in Behörden, kritischen Infrastrukturen und anderen missionskritischen Anwendungen zu erfüllen.
„Die FIPS 140-3 Validierung spiegelt unser Engagement für Sicherheit wider, das durch eine unabhängige Validierung untermauert wird", sagte Gibson Chen, Geschäftsführer von UD info. „Sie stärkt unsere Fähigkeit, Kunden bei der Erfüllung von Compliance-Anforderungen zu unterstützen und gleichzeitig die Leistung, Zuverlässigkeit und langfristige Verfügbarkeit zu gewährleisten, die für geschäftskritische Anwendungen erforderlich sind."
FIPS 140-3 ist der aktuelle Sicherheitsstandard der US-Bundesbehörden für kryptografische Module. Dieser Erfolg schließt die dreijährige Sicherheits-Roadmap von UD info ab, nachdem bereits 2024 die FIPS 140-2 Validierung für die DA-Serie und 2025 die Common-Criteria-Zertifizierung erfolgte. Zusammen verdeutlichen diese Meilensteine das Engagement von UD info für unabhängig validierte Sicherheit und stärken die Position des Unternehmens als vertrauenswürdiger Partner für sichere Speichersysteme bei regulierten und geschäftskritischen Anwendungen weltweit.
Die für vielfältige Systemarchitekturen und Einsatzumgebungen konzipierte DB-Serie ist in fünf zertifizierten Konfigurationen erhältlich und kombiniert hardwarebasierte AES-XTS-256-Verschlüsselung mit NVMe-PCIe-Leistung sowie Unterstützung für das TCG-Opal-SSC-Protokoll (Security Subsystem Class).
Die vollständigen Produktspezifikationen und Datenblätter stehen unter https://www.udinfo-tech.com/products/ruggedapplications zum Download bereit.
UD info wird weiterhin in Zertifizierung, Verschlüsselung und Firmware-Entwicklung investieren, um sein Portfolio an sicheren Speicherlösungen zu erweitern. Durch die Kombination von validierter Sicherheit mit fundiertem Firmware-Know-how und langfristigen Lieferzusagen hilft UD info seinen Kunden, Integrationsrisiken zu reduzieren und zuverlässige Plattformen für sicherheitskritische Anwendungen aufzubauen.
Informationen zu UD info
UD info ist ein in Taiwan ansässiger Hersteller von Speicherlösungen in Industriequalität, darunter SSDs, SD- und microSD-Karten, eMMC, USB-Sticks und DRAM-Module. Gestützt auf umfassende Kompetenzen im Bereich der Firmware-Entwicklung und langfristige Lieferzusagen bedient UD info Kunden weltweit in den Bereichen Industrieautomation, Transportwesen, Medizin, Energie, Luft- und Raumfahrt, robuste Computertechnik und eingebettete Systeme. Weitere Informationen finden Sie unter www.udinfo.com.tw.
Medienkontakt:
sales@udinfo.com.tw
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Die Berliner Linken-Politikerin Elif Eralp geht juristisch gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor. Eralp und ihr Berliner Landesverband haben nach Angaben ihres Rechtsbeistands Strafanzeige beziehungsweise Strafantrag gegen den Minister gestellt. Hintergrund ist eine Passage in der ZDF-Talkshow „Maybrit Illner“, in der sich die Moderatorin versprochen und Eralp in einem Satz fälschlich als Antisemitin bezeichnet hatte, bevor sie sich sofort korrigierte. Dobrindt kommentierte diese Szene mit den Worten „Na doch“.
Aus Sicht des von Eralp mandatierten Anwalts Jasper Prigge macht sich der Minister damit den Versprecher der Moderatorin zu eigen. In einem Schriftsatz, der mehreren Medien vorliegt, heißt es, Dobrindt stelle durch seine Einlassung eine Tatsachenbehauptung auf, die den Tatbestand der üblen Nachrede erfülle. Zudem liege eine Beleidigung vor, weil die Bezeichnung als Antisemitin „in erheblichem Maße ehrabträglich“ sei. Eralp habe sich nach Darstellung ihres Anwalts selbst nie in einer Weise geäußert, die als antisemitisch zu bezeichnen wäre, vielmehr trete sie öffentlich für den Schutz jüdischen Lebens ein.
Der Anwalt spricht von einer „Falschbehauptung des Innenministers“. Die Äußerung im Fernsehen sei geeignet, das öffentliche Wirken der Berliner Spitzenpolitikerin erheblich zu erschweren. In dem Schriftsatz wird darauf verwiesen, dass die Verbreitung des Eindrucks, Eralp würde selbst sagen, sie sei Antisemitin, ihre Integrität als politische Amtsträgerin infrage stellen und damit auch Auswirkungen auf politische Prozesse in Berlin haben könne. Eralp ist Spitzenkandidatin der Linken für das Rote Rathaus.
Die Auseinandersetzung hatte sich in der ZDF-Sendung an einem Schlagabtausch zwischen Dobrindt und der Linken-Bundestagsfraktionschefin Heidi Reichinnek entzündet. Während der Debatte unterlief Moderatorin Maybrit Illner der Versprecher, sie korrigierte sich jedoch unmittelbar mit dem Hinweis, Eralp sei „keine Antisemitin“. Dobrindts anschließender Kommentar bildet nun den Kern des juristischen Streits. Zu möglichen weiteren Schritten der Strafverfolgungsbehörden und einer Reaktion des Bundesinnenministers lagen zunächst keine näheren Angaben vor.